De Driesprong Yachtcharters MG 1975
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Allgemeine Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen die das Mieten bzw. Vermieten der Yachten betreffen

Artikel 1

Zahlung via Internet. Wenn Sie den Vertrag , innerhalb von 7 Arbeitstagen nach reserververing , kündigen, wird Ihnen den gezahlten Betrag so bald wie möglich und innerhalb von 14 Arbeitstagen erstattet.

Artikel 1a

Es ist nicht möglich, eine Reiserücktrittsversicherung über Driesprong Yachtcharters B.V. abzuschließen. 

Sie können selbst eine Reiserücktrittsversicherung über einen externen Versicherer abschließen. Es gelten dann die Bedingungen der entsprechenden Versicherung, die Sie anderweitig abgeschlossen haben. 

Artikel 2

Zu beginn der Mietperiode wird dem Mieter das Boot in gutem Zustand übertragen. Das Boot muß sich zum dafür vorgesehen Gebrauch eignen.

Artikel 3

Der Mieter wird das Boot ordnungsgemäß behandeln und seiner Gebrauchsbestimmung entsprechend benutzen. Er wird an der Yacht keinerlei Veränderungen anbringen. Ferner wird der Mieter das Boot ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht an Andere abtreten, weder ganz noch teilweise.

Artikel 4

Zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort wird der Vermieter das Fahrzeug im selben Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er es in Empfang genommen hat.

Artikel 5

Alle notsächlichen Kosten für den Gebrauch des Fahrzeugs, wie Hafen-, Brücken-, Anlege-, Schleusen- und Lieggebühren, Treibstoffen und Beleuchtungskosten sind vom Mieter zu tragen.

Artikel 6

Ausgenommen bei Schäden oder Verluste entsprechend Par. 7, trägt der Vermieter die normalen Unterhalts- und Reparaturkosten. Der Vermieter darf Reparaturen, die € 25,-.oder mehr kosten, nur mit Erlaubnis des Vermieters ausführen lassen. Unter dieser Bedingung wird der Mieter den ausgelegten Betrag bei Vorlage einer spezifiezierten Rechnung erstatten.

Artikel 7

Der Mieter haftet für Schäden und Verluste, in sofern diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind, außer in den Fällen, die in Par. 6 umschrieben sind und bei nachweislichem Nichtverschulden des Mieters oder seiner Mitreisenden. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen, Unfälle, Körperverletzungen, Diebstal oder Abhandenkommen privater Güter.

Artikel 8

Der Mieter wird den Vermieter unverzüglich über jedes Vorkommnis unterrichten, aus dem Schäden oder Ansprüche entstehen können oder daß der Vermieter aus anderen Gründen wissen muß.

Artikel 9

Der Mieter kann, wenn der Vermieter seine Verpflichtungen nicht nachkommt, den Vertrag für nichtig erklären ohne den Rechtsweg zu beanspruchen. Der Vermieter muß dann unverzüglich alle Bereits erhaltenen Beträge zurückzahlen. Der Mieter behält das Recht auf Ersatzansprüche für Schäden, Kosten und Belange.

Diese Bestimmung ist nicht gültig, wenn für beide Parteien eine vernüftige andere Lösung geboten werden kann.

Artikel 10

Der Mieter kommt seinen Verpflichtungen nicht nach, wenn er die Miete nicht zu den vereinbarten Terminen zahlt oder in anderer Weise die Bedingungen nicht erfüllt. Der Vermieter ist in solchen Fällen berechtigt, den Mietvertrag ohne Inanspruchname des Rechtsweges als entbunden zu betrachten und das Fahrzeug auf der Stelle zurückzufordern. Er hat ferner Anspruch auf Schadenerschatz für erlittenen Schäden, entstandene Kosten und verlorene Belange.

Artikel 11

Wenn die Yacht später als zum vereinbarten Zeitpunkt oder nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben wird, wird € 50,00 pro Stunde dass den Fahrzeug nicht im Heimathafen ist, Schadenersatz verlangt.

Artikel 12

Wenn das Fahrzeug mit Bemannung vermietet wird, erfolgt ein entsprechender Vermerk mit Paraphierung auf beiden Exemplaren des Vertrages. Namen, Funktionen und Rechtslage der zu Bemannung gehörenden Personen werden schriftlich festgelegt. Der Mieter wird den Schiffer in Navigationsfragen als Schiffskapitän im Sinne der niederländischen Gesetze anerkennen.

Artikel 13

Beschwerden über das Unternehmen, daß das Fahrzeug bereitstellt, müssen innerhalb eines Monats nach Eintritt des Beschwerdefalles dem Unternehmen gemeldet werden. Wenn es nicht zu einer gültlichen Regelung kommt, kann der Kläger innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Beschwerdefalles schriftlich die Schiedsstelle “ Geschillencommissie Recreatie ANWB/CONSUMENTENBOND/RECRON” einschalten ( Surinamestraat 4, 2585 GJ Den Haag). Der Ausschuß urteilt in Form eines bindenden Vorschlags.

Der Ausschuß behandelt keine Beschwerden über Tod oder Verletzung von Personen.